Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins “pme aktiv e.V.“

 

§1 Zweck der Beitragsordnung

Die Beitragsordnung regelt gemäß § 3 der Satzung alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung der Mitgliederbeiträge, evtl. Gebühren und der Spartenbeiträge an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung bzw. des Aufnahmeformulars.

 

Der Mitgliedsbeitrag, evtl. Gebühren und die Spartenbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

 

Die Beiträge können für die Mitglieder verschiedener Abteilungen/Sparten unterschiedlich hoch sein. Es ist davon auszugehen, dass jede Abteilung/Sparte die Mittel aufbringt, die für ihren Betrieb benötigt werden.

 

§2 Beitragszahlung

Der Einzug der Mitgliedsbeiträge und evtl. Spartenbeiträge erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren. Abbuchungen sind ausschließlich vom Girokonto möglich. Bei jährlicher Beitragsabbuchung erfolgt die Abbuchung des Mitgliedsbeitrages ca. zum 30.09. eines jeden Jahres. Die fälligen Spartenbeiträge werden vierteljährlich oder monatlich eingezogen.

 

In Folge einer nicht fristgerechten Entrichtung von Mitglieds- und/oder Spartenbeiträgen gerät das betreffende Mitglied in Verzug. Gleichzeitig erlischt für das Mitglied jeder evtl. bestehende Versicherungsschutz.

 

§3 Beitragshöhe

Mitgliedsbeiträge

Beitragsklasse Mitgliedsform Mitgliedsbeitrag
 01 pme aktiv Mitglied 12,00 Euro/ Jahr 

Abteilungs-/Spartenbeiträge

Abteilung/ Sparte FITNESS Abteilungs-/ Spartenbeitrag
 Fitness bis 31.08.2020  22,00 Euro/ Monat
Fitness ab 01.09.2020 26,00 Euro/ Monat

§4 Kündigung

Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss in schriftlicher Form und unterschrieben mit einer Frist von drei Monaten

zum Ende des Kalenderjahres an den pme aktiv e.V. erfolgen. Stichtag ist der 30.09. eines jeden Jahres.

Unabhängig von Eintritts- bzw. Austrittszeitpunkt ist immer der Jahresbeitrag zu entrichten. Eine Rückerstattung

ist ausgeschlossen. Eine Kündigung der Sparte kann per E-Mail mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende

an den pme aktiv e.V. (aktiv@familienservice.de) erfolgen. Stichtag ist der 17. eines jeden Monats.

 

§5 Datenschutz

Die Mitglieder-, Beitrags- und Spartenverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).

Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

 

§6 Änderungen

Änderungen dieser Beitragsordnung z.B. bei der Höhe der zu entrichtenden Beiträge gehen aus den

Beschlüssen der Jahreshauptversammlung hervor. Der pme aktiv e.V. hält diese Beitragsordnung

für seine Mitglieder bereit und legt sie offen. Veränderungen im persönlichen Bereich der Mitglieder bzw.

bei persönlichen Angaben,

wie z.B. Anschriften- und/oder Kontenänderungen sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.

Ebenso bitten wir um Mitteilung, wenn sich die Beitragsklasse aufgrund persönlicher Umstände

ändert.

 

§7 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt ab dem 01.01.2013 in Kraft. Veränderungen wurden zum 29.11.2013

vorgenommen. Formale Änderungen erfolgten am 15.03.16 , 25.09.17 und am 29.06.20.

 

Der Vorstand

 

Berlin, den 29.06.20